
PRIVATKUNDEN
Tauchen Sie ein in die zauberhafte Welt von Rodolfo. Erleben Sie mit Ihren Kindern einen Tag, den Sie alle nie mehr vergessen werden.
Ob ein Ausritt unter Freunden oder die Geburtstagsparty des Lebens, Sie finden bei uns die Attraktionen für Ihren Anlass. Alles aus einer Hand und individuell auf Sie zugeschnitten.
ANGEBOTE BEI UNS
ANGEBOTE BEI IHNEN
AGBs
Mieten der Attraktionen
Durch eine schriftliche Bestätigung einer Offerte von ROLDO-CO per E-Mail oder per Post erkennt der Miete die nachfolgenden AGB als verbindlich an.
Der Offerten Preis ist für Neukunden am Liefertag fällig.
Abholgeräte sind bei Abholung zahlbar.
Weitere Zahlungsmodalitäten können für bestehende Kunden vereinbart werden.
Die Zufahrt muss gewährleistet sein, ebenfalls Stromanschluss. Bei Mehraufwand wird dies dem Kunden verrechnet.
Bei Abholung von Attraktionen durch den Kunden haftet dieser für die Geräte
Bei Betriebsausfall durch technischen Defekt oder höhere Gewalt, schlechtes Wetter, Besuchermangel fehlende Bewilligungen haftet der Mieter und können nicht als Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden
Wir sind gegen Personen- und Sachschaden (ausser mutwilligen Beschädigungen jeglicher Art) versichert. Unsere Geräte sind technisch den gesetzlichen Vorschriften entsprechend. Sind TüV abgenommen. Wir haben die Schaustellerbewilligung die dies alles enthält.
Annullationskosten:
Bis 30 Tage vor dem Anlass 25 %
Ab 15 Tage vor dem Anlass 50 %
Ab 6 Tage vor dem Anlass 85 %
Ab 2 Tage vor dem Anlass 100 %
Besuch unserer Anlagen, Attraktionen / Bei Rodolfo, Öffentlichen Plätzen, oder Mietern
Aufsichtspersonen und Eltern
Aufsichtspersonen und Eltern haften für ihre Kinder.
Bei Gruppenbesuchen von Kindern muss eine verantwortliche Person benannt werden. Die Begleitperson ist für die Beaufsichtigung und Sicherheit der Kinder verantwortlich.
Nutzung der Anlagen
Die Nutzung sämtlicher Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Besucher ist verpflichtet, die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen zu benutzen, Sorgfalt an den Ein- und Ausstiegen walten zu lassen und den Anweisungen des Aufsichtspersonals zu folgen
Haftung und Schadensersatz
Die Haftung für RODOLFO erlittene Schäden wird ausgeschlossen, außer bei vorsätzlichem Handeln.
Reklamationen müssen vor Verlassen des Parkgeländes bei der Aufsichtsperson der Firma Rodolfo geltend gemacht werden.
Verlust, Diebstahl oder Schäden an Sachen, die nicht im Eigentum Rodolfo stehen, werden nicht ersetzt.